Marktordnung
1. Veranstaltungsort
Hermann-Hepper-Halle; GMS-West, Westbahnhofstraße 23,
72070 Tübingen
2. Veranstaltungstermin
Winteredition (WE): 08. & 09. November 2025.
Der Veranstalter hat das Recht jederzeit die Veranstaltung infolge
höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abzusagen ohne
dass er zu Schadenersatz oder sonstigen Zahlungen verpflichtet ist.
3. Öffnungs- und Verkaufszeiten
08. & 09. November 2025, 11.00 – 18.00 Uhr.
Die Öffnungs- und Verkaufszeiten sind für alle Aussteller:innen verbindlich!
4. Warenanlieferung
Die tägliche Warenlieferung muss spätestens eine Stunde vor Beginn der
Veranstaltung beendet sein. Fahrzeuge haben dann das Gelände zu verlassen.
5. Aufbauzeiten
Einfahren- Kurzzeit-Parkkarte ausfüllen – Ausladen –
Umparken – dann erst Stand aufbauen.
Auf der Stilwild kann sowohl freitags als auch samstags aufgebaut werden. Die Zeitslots freitags und samstags werden zusammen mit dem Standplan sowie Ausstellerinfos ca. 2-3 Wochen vor dem Event übermittelt.
6. Abbauzeiten
Standabbauen – Einfahren – Abfahren
Der vollständige Abbau erfolgt jeweils sonntags ab 18.30 Uhr bis 22:00 Uhr.
7. Bewerbung
Der Antrag auf Zulassung zu der Veranstaltung erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Bewerbungsformulars. Nur die aufgelisteten Waren dürfen nach Zulassung durch den Veranstalter bei der Veranstaltung angeboten und verkauft werden. Die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nach Unterschrift auf dem Anmeldeformulars als rechtsverbindlich anerkannt.
8. Zulassung
Die Entscheidung über die Zulassung von Aussteller:innen und Ausstellungsgegenständen trifft der Veranstalter nach seinem Ermessen nach Ablauf der angegebenen Anmeldefrist. Die Zulassung wird mit einer Teilnahmebestätigung schriftlich ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss bestätigt. Die erteilte Zulassung ist nicht auf Dritte übertragbar. Sie gilt ausschließlich für den/die zugelassene/n Aussteller:in und die zugelassenen Produkte.
9. Gastronomische Angebote NUR IN MEHRWEG MÖGLICH!!!!!
Speisen und Getränke dürfen nur angeboten werden, wenn diese im Antrag auf Zulassung enthalten waren und vom Veranstalter zugelassen sind. Das kulinarische Angebot muss im Vorfeld mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Aussteller:innen, die alkoholische Getränke zum Vor-Ort-Verzehr abgeben, benötigen eine entsprechende Erlaubnis vom Ordnungsamt Tübingen. Außerdem müssen die Lebensmittelüberwachungs-Vorschriften exakt eingehalten werden.
Kontaktadresse: Universitätsstadt Tübingen,
Abteilung Ordnung & Gewerbe,
Frau Elena Dröws,
Tel: 07071 – 204 2617,
Mail: gaststaetten@tuebingen.de.
10. Standgestaltung
Der Stand muss in seiner Gestaltung dem Gesamtkonzept der Veranstaltung entsprechen. Die Gestaltung soll stilvoll und ansprechend sein.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für den Aufbau des Standes.
12. Rücktritt des Ausstellers
Nach verbindlicher Zusage (Versand der Teilnahmebestätigung) werden Stornogebühren fällig.
Absage seitens Aussteller:
– Nach Versand Teilnahmebestätigung: 50% der Standgebühren
– Ab 4 Wochen vor Veranstaltung: 50% der Standgebühren sowie 100% der Werbekostenpauschale und Inventargebühr.
– Ab 2 Wochen vor Veranstaltung: 100% der Standgebühren, Werbekostenpauschale sowie Inventargebühr
13. Unteraussteller:innen:
Eine Untervermietung der Ausstellungsfläche ganz oder teilweise ist nicht zulässig. Beabsichtigen mehrere Aussteller:innen einen Standplatz gemeinsam anzumieten, so haben alle Beteiligten beim Veranstalter einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Es muss ein/e Hauptaussteller:in benannt werden. Der/die Unteraussteller:in hat ebenfalls die Werbekostenpauschale 45€ zu entrichten und zahlt eine Zusatzgebühr von 50€ .
14. Platzzuteilung
Die Platzzuteilung wird von der schwarz & gehilfen GmbH nach ihrem Konzept vorgenommen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Etwaige in der Bewerbung geäußerte Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können allerdings
nicht gewährleistet werden.
15. Betrieb des Standes
Der Stand ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu betreiben. Für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie der Entrichtung entsprechender Abgaben trägt der/die Aussteller:in selbst Sorge. Der Betrieb von Fahrzeugen, Maschinen, Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen ist grundsätzlich untersagt bzw. mit dem Veranstalter abzusprechen.
16. Abbau und Rückgabe
Für evtl. Beschädigungen an der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche haftet der/die Aussteller:in. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand, in dem sie übernommen wurde, zurückzugeben. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht entfernte Stände, Ausstellungsgegenstände, Müll, ect. werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt.
17. Reinigung & Müllvermeidung
Der Veranstalter trägt für die allgemeine Reinigung der Ausstellungsfläche Sorge. Die Reinigung der Standflächen und die Beseitigung des anfallenden Mülls übernehmen alle Aussteller:innen selbst. Der Müll ist an jedem Tag nach der Veranstaltung zu entfernen. Große Müllcontainer stehen zur Verfügung. Der Standort wird in der AusstellerInfo mitgeteilt. Anbieter:innen, die Speisen & Getränke abgeben, müssen sich an die Vorschriften und Auflagen der Stadt Tübingen halten! Einweg- und Plastikgeschirr ist nicht erlaubt! Aussteller:innen die Ihre Stand läche nicht ordentlich verlassen, erhalten eine Reinigungspauschale von 100€ in Rechnung gestellt!
18. W-Lan
Das WLAN steht ausschließlich den Aussteller:innen zur Verfügung. Das Passwort soll im eigenen Interesse nicht weitergegeben werden, da dies zu Überlastungen führen kann und das WLAN nicht mehr richtig funktioniert. Das Passwort wird 2-3 Wochen vor Veranstaltung mit den Ausstellerunterlagen verschickt.
19. Haftung, Gewährleistung
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für seine Mitarbeiter:innen und eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden. Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Gewaltanschläge, Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt oder durch Diebstahl, Einbruch, Versagen von Versorgungsanlagen und ähnlichen Ursachen entstehen. Der / die Aussteller:inn erbringt den Nachweis einer entsprechenden Aussteller:innen-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Alle auf dem Markt eingesetzten elektrischen Geräte und Anlagen müssen mängelfrei geprüft sein, sowie sicher und ordnungsgemäß funktionieren. Sie sollten regelmäßig von einem zertifizierten Fachbetrieb überprüft werden. Sollten defekte oder beschädigte elektrische Geräte und Kabel, die in Betrieb genommen wurden, einen Schaden verursachen, haftet der Verursacher und trägt die Kosten.
20. Datenschutz
Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Kontaktaufnahme zu. Ihre Daten dürfen in gedruckter und digitaler Form veröffentlicht werden, auch in sozialen Medien und Zeitungen. Gleiches gilt für Bildaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite: www.stilwild.de
Bei Verstoß gegen die Veranstaltungsbedingungen oder Nichteinhaltung erlischt die Zulassung mit sofortiger Wirkung.
21. Sonstiges
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.